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Wissen

Häufige Fragen zum Arbeitsschutz

Zehn Fragen, die uns Geschäftsführung und Personalabteilung immer wieder stellen – mit klaren Antworten.

Pflichten und Betreuung

Braucht wirklich jeder Betrieb einen Betriebsarzt?

Ja. Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verpflichtet jeden Arbeitgeber mit Beschäftigten, betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen – unabhängig von der Betriebsgröße. Unterschiedlich ist nur die Form: Bis 10 Beschäftigte gilt die Regelbetreuung kleiner Betriebe, bis 50 Beschäftigte ist das Unternehmermodell möglich, ab 51 Beschäftigten greift die Regelbetreuung mit Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung.

Was kostet die betriebsärztliche Betreuung?

Der Preis richtet sich nach dem gesetzlich erforderlichen Stundenumfang – und der hängt von Branche (Betreuungsgruppe) und Beschäftigtenzahl ab. Mit unserem Bedarfs-Check ermitteln Sie die Stunden in zwei Minuten selbst; auf dieser Basis erstellen wir ein konkretes Angebot. Einzelleistungen wie Vorsorgeuntersuchungen rechnen wir separat ab.

Worin unterscheiden sich Vorsorge und Eignungsuntersuchung?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV dient ausschließlich der Gesundheit der beschäftigten Person – Ergebnisse gehen nicht an den Arbeitgeber, dieser erhält nur eine Vorsorgebescheinigung. Die Eignungsuntersuchung beurteilt dagegen, ob jemand eine konkrete Tätigkeit gesundheitlich ausüben kann; sie ist nur zulässig, wenn es dafür eine Rechtsgrundlage oder ein berechtigtes betriebliches Interesse gibt.

Wie oft muss eine Gefährdungsbeurteilung aktualisiert werden?

Eine feste Frist gibt es nicht. Die Gefährdungsbeurteilung ist fortzuschreiben, sobald sich etwas ändert: neue Arbeitsmittel, neue Verfahren, Umbauten, Unfälle oder neue rechtliche Vorgaben. In der Praxis hat sich eine jährliche Überprüfung bewährt – bei Gruppe-I-Betrieben auch häufiger.

Wer muss zur G 37 (Bildschirmarbeit)?

Für Bildschirmarbeitsplätze ist eine Angebotsvorsorge vorgeschrieben: Sie müssen die Untersuchung anbieten, die Beschäftigten entscheiden über die Teilnahme. Das Angebot ist zu dokumentieren – auch dann, wenn es abgelehnt wird.

Müssen wir eine psychische Gefährdungsbeurteilung durchführen?

Ja. Seit 2013 nennt § 5 Arbeitsschutzgesetz psychische Belastungen ausdrücklich als Teil der Gefährdungsbeurteilung. Sie gilt für alle Betriebe, unabhängig von der Größe. Wie tief die Analyse geht, hängt vom Betrieb ab – von der Kurzbefragung bis zum moderierten Workshop.

Wie viele Ersthelfer und Brandschutzhelfer brauchen wir?

Brandschutzhelfer: in der Regel 5 Prozent der Beschäftigten (ASR A2.2), bei erhöhter Brandgefährdung mehr. Ersthelfer: 5 Prozent in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10 Prozent in sonstigen Betrieben (DGUV Vorschrift 1). Beide Ausbildungen sind regelmäßig aufzufrischen.

Welche Arbeitsmittel müssen wiederkehrend geprüft werden?

Alle Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Einsatzbedingungen abhängt – Leitern und Tritte, Regale, persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Anschlagmittel, Steigleitern und vieles mehr. Prüffristen legen Sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest; in der Praxis ist meist eine jährliche Prüfung durch eine befähigte Person üblich.

Was passiert bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft?

Die Aufsichtsperson prüft, ob die Organisation des Arbeitsschutzes nachweisbar ist: Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Vorsorgeangebote, Prüfnachweise, Bestellungen von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wer diese Unterlagen sauber vorlegt, ist in der Regel schnell durch – genau dafür sorgen wir mit unserer Dokumentation.

Können Untersuchungen auch im Betrieb stattfinden?

Ja. Für viele Vorsorgen und Untersuchungen kommen wir mit mobiler Ausstattung zu Ihnen – das spart Wege und Ausfallzeiten. Sinnvoll ist das vor allem bei größeren Gruppen; die Details klären wir vorab gemeinsam.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns – wir antworten in der Regel am selben Werktag.

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Kurz beschreiben, worum es geht – wir melden uns mit einer konkreten Antwort.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.