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Bedarfs-Check

Was braucht mein Unternehmen?

Branche und Beschäftigtenzahl genügen: Der Check ermittelt Ihre Betreuungsform nach DGUV Vorschrift 2 und die jährlichen Einsatzzeiten für betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung.

Schritt 1 von 4

Was braucht mein Unternehmen?

In drei Schritten zur passenden Betreuungsform und den gesetzlich erforderlichen Einsatzzeiten.

Die Branche bestimmt die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 (Anlage 2).

Teilzeitkräfte werden nach DGUV Vorschrift 2 gewichtet gezählt (bis 20 Std. = 0,5 · 20–30 Std. = 0,75).

So entstehen die Zahlen

Die DGUV Vorschrift 2 ordnet jeden Betrieb anhand seiner Tätigkeiten einer von drei Betreuungsgruppen zu. Daraus ergibt sich die jährliche Grundbetreuung je Beschäftigtem.

BetreuungsgruppeTypische BranchenGrundbetreuung
Gruppe IBau, Metall, Chemie, Entsorgung2,5 Std. je Beschäftigtem und Jahr
Gruppe IIPflege, Logistik, Lebensmittel, Handwerk1,5 Std. je Beschäftigtem und Jahr
Gruppe IIIBüro, Verwaltung, IT, Beratung0,5 Std. je Beschäftigtem und Jahr

Mindestens 20 Prozent dieser Zeit entfallen auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt, mindestens 20 Prozent auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Teilzeitkräfte werden gewichtet gezählt: bis 20 Wochenstunden mit 0,5, über 20 bis 30 Stunden mit 0,75.

Häufige Fragen zum Betreuungsbedarf

Gilt die Betreuungspflicht auch für kleine Betriebe?

Ja. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) braucht jeder Betrieb mit Beschäftigten eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung – unabhängig von der Größe. Nur die Form unterscheidet sich: Bis 10 Beschäftigte greift die Regelbetreuung kleiner Betriebe, bis 50 Beschäftigte ist alternativ das Unternehmermodell möglich.

Was ist die betriebsspezifische Betreuung?

Ab 51 Beschäftigten kommt zur festen Grundbetreuung eine betriebsspezifische Betreuung hinzu. Ihr Umfang wird nicht pauschal vorgegeben, sondern gemeinsam aus Ihren Aufgabenfeldern und Auslösekriterien abgeleitet – zum Beispiel bei Gefahrstoffen, Lärm oder besonderen Arbeitsplätzen.

Was ist das Unternehmermodell?

Im Unternehmermodell nehmen Sie als Unternehmerin oder Unternehmer an Schulungen teil und übernehmen die Koordination des Arbeitsschutzes selbst. Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit werden bedarfsbezogen hinzugezogen – etwa bei Vorsorgeuntersuchungen, nach Unfällen oder bei betrieblichen Veränderungen.

Ist das Ergebnis rechtsverbindlich?

Nein. Der Check liefert eine belastbare Orientierung auf Basis der DGUV Vorschrift 2. Die verbindliche Festlegung erfolgt gemeinsam mit unseren Fachkräften und auf Grundlage Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.