Arbeitssicherheit
Fachkraft für Arbeitssicherheit: extern bestellt, fest im Betrieb verankert
Jeder Betrieb muss eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen. Wir stellen Ihnen eine – mit fester Ansprechperson, klaren Einsatzzeiten und vollständiger Dokumentation.
Warum eine Sifa Pflicht ist
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz muss jeder Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen. Die Bestellung ist zu dokumentieren und der Berufsgenossenschaft auf Verlangen nachzuweisen. Ob Sie die Aufgabe intern besetzen oder extern vergeben, entscheiden Sie – in kleinen und mittleren Betrieben ist die externe Lösung meist wirtschaftlicher.
Was unsere Fachkräfte übernehmen
- Beratung von Geschäftsführung und Führungskräften zu allen Fragen der Arbeitssicherheit
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und bei der Ableitung von Maßnahmen
- Sicherheitstechnische Überprüfung von Arbeitsstätten, Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren
- Regelmäßige Begehungen mit Protokoll und priorisierter Maßnahmenliste
- Untersuchung von Unfällen und Ableitung von Präventionsmaßnahmen
- Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und Schulung Ihrer Sicherheitsbeauftragten
So läuft die Zusammenarbeit
- Erstgespräch – wir erfassen Betrieb, Tätigkeiten und bestehende Dokumentation.
- Bestellung – schriftlich, mit festgelegtem Stundenkontingent nach DGUV Vorschrift 2.
- Bestandsaufnahme – Begehung und Prüfung der vorhandenen Unterlagen.
- Jahresplanung – wir legen fest, wofür die Einsatzzeiten verwendet werden.
- Laufende Betreuung – Begehungen, Beratung, Unterweisungen und Dokumentation.
Häufige Fragen
Wie viele Stunden Sifa-Betreuung brauchen wir?
Das ergibt sich aus Betreuungsgruppe und Beschäftigtenzahl. Mindestens 20 Prozent der Grundbetreuung entfallen auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Bedarfs-Check liefert Ihnen eine konkrete Zahl.
Können wir die Sifa mit der betriebsärztlichen Betreuung kombinieren?
Ja – und genau das empfehlen wir. Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten bei uns im selben Haus, stimmen sich direkt ab und erscheinen gemeinsam zu Begehungen. Für Sie bedeutet das einen Ansprechpartner statt zweier Dienstleister.
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.