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Arbeitsmedizin

Regelbetreuung ab 21 Mitarbeitenden: Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung

Ab einer bestimmten Größe schreibt die DGUV Vorschrift 2 feste Einsatzzeiten vor – und ergänzt sie um eine betriebsspezifische Betreuung, die zu Ihren tatsächlichen Gefährdungen passt.

Zwei Bausteine, ein Gesamtpaket

Die Regelbetreuung besteht aus zwei Teilen. Die Grundbetreuung ist pauschal geregelt: Je nach Betreuungsgruppe Ihres Betriebs sind 2,5, 1,5 oder 0,5 Stunden pro Beschäftigtem und Jahr anzusetzen. Mindestens 20 Prozent davon entfallen auf die Betriebsärztin oder den Betriebsarzt, mindestens 20 Prozent auf die Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die betriebsspezifische Betreuung ist nicht pauschaliert. Ihr Umfang wird aus Aufgabenfeldern und Auslösekriterien abgeleitet – etwa besonderen Gefährdungen, betrieblichen Veränderungen oder einem hohen Krankenstand. Das Ergebnis halten wir gemeinsam schriftlich fest.

Leistungen der Grundbetreuung

  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, insbesondere zu Mutterschutz und Biostoffen
  • Regelmäßige Betriebsbegehungen mit Protokoll und Maßnahmenliste
  • Teilnahme an den Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Beratung zu Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitsorganisation und neuen Arbeitsmitteln
  • Information über Neuerungen im Arbeitsschutz
  • Untersuchung nach Ereignissen, etwa Unfallanalysen

Leistungen der betriebsspezifischen Betreuung

  • Arbeitsmedizinische Vorsorge und zugehörige Impfungen oder Antikörpertests
  • Eignungsuntersuchungen und anlassbezogene Beurteilungen
  • Betriebliche Aktionen und Programme, etwa Impfaktionen oder Gesundheitstage
  • Reisemedizinische Beratung für Auslandseinsätze
  • Gutachtertätigkeiten im Rahmen von BEM und Wiedereingliederung

Häufige Fragen

Können wir einzelne Leistungen separat buchen?

Ja. Viele Unternehmen buchen ein Jahreskontingent für die Grundbetreuung und rechnen einzelne Untersuchungen zusätzlich ab. Sinnvoll ist das besonders dann, wenn Teile der Betreuung bereits anderweitig abgedeckt sind.

Wie wird unsere Betreuungsgruppe bestimmt?

Maßgeblich ist der WZ-Code Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Betriebe mit mehreren Tätigkeitsbereichen können unterschiedliche Gruppen kombinieren – wir ordnen das im Erstgespräch gemeinsam ein.

Was passiert, wenn wir die Stunden nicht ausschöpfen?

Die Einsatzzeiten sind Mindestzeiten. Werden sie nicht erbracht, ist die Betreuung nicht vorschriftskonform – das kann bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft beanstandet werden. Wir planen deshalb zu Jahresbeginn gemeinsam, wofür die Zeit eingesetzt wird.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.