
Fachbereich
Arbeitsmedizin – Verantwortung, Prävention und Rechtssicherheit im Unternehmen
Von der betriebsärztlichen Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 bis zur einzelnen Vorsorgeuntersuchung: Wir übernehmen die arbeitsmedizinische Betreuung Ihres Betriebs – in unseren Praxiszentren, bei Ihnen vor Ort oder per Telemedizin.
Leistungen im Überblick
Betriebsärztliche Betreuung
Feste Betriebsärztin, Begehungen, ASA-Teilnahme und Beratung – im Jahreskontingent oder als Einzelleistung.
Mehr erfahrenArbeitsmedizinische Vorsorge
Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge nach ArbMedVV – organisiert inklusive Fristenmanagement.
Mehr erfahrenEignungs- & Einstellungsuntersuchungen
Rechtssichere Beurteilung der Eignung für konkrete Tätigkeiten – vom Fahrpersonal bis zur Höhenarbeit.
Mehr erfahrenImpfungen & Reisemedizin
Betriebliche Impfaktionen, Antikörpertests und reisemedizinische Beratung für Auslandseinsätze.
Mehr erfahrenVerkehrsmedizin
Untersuchungen nach FeV für Lkw, Bus und Taxi sowie Tauchtauglichkeit.
Mehr erfahrenasz begleitet Unternehmen dabei strukturiert, praxisnah und skalierbar – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße.
- Individuelle Betreuung und Beratung
- Rechtssicher nach DGUV V2
Warum Arbeitsmedizin für Ihr Unternehmen wichtig ist
Das Leistungsspektrum in der Arbeitsmedizin umfasst arbeitsmedizinische Vorsorgen, Eignungs- und Einstellungsuntersuchungen , Beratungen zu Arbeitsschutz und Gesundheit, die Begleitung bei Gefährdungsbeurteilungen sowie die betriebsärztliche Betreuung nach DGUV Vorschrift 2 . Alle Leistungen sind medizinisch fundiert, rechtssicher und praxisnah.
Arbeitsmedizin schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sondern auch das Unternehmen selbst. Sie hilft dabei, arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren frühzeitig zu erkennen, Erkrankungen und Ausfallzeiten zu reduzieren, rechtliche Pflichten zuverlässig zu erfüllen und Arbeitsplätze langfristig sicher sowie leistungsfähig zu gestalten.
Gut organisierte Arbeitsmedizin wirkt präventiv – nicht erst dann, wenn Probleme auftreten. asz versteht Arbeitsmedizin als Teil einer verantwortungsvollen und erfolgreichen Unternehmensführung.
Gesetzliche Vorgaben und Verpflichtungen zur Arbeitsmedizin
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu sorgen. Dazu gehört auch die Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie der betriebsärztlichen Betreuung. Relevante Rechtsgrundlagen sind unter anderem das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung und die DGUV Vorschrift 2 .
Unabhängig davon, ob ein Unternehmen zehn oder tausende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt, gilt folgender Grundsatz in der Arbeitsmedizin: Jedes Unternehmen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern muss arbeitsmedizinisch betreut werden. Der Umfang richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Art der Tätigkeiten und den bestehenden Gefährdungen. Die DGUV Vorschrift 2 regelt Mindestzeiten und Betreuungsmodelle. asz hilft Unternehmen, die passende Einstufung vorzunehmen und Über- oder Unterbetreuung zu vermeiden.
Jetzt rechtssichere Betreuung unverbindlich anfragen.
Betriebsärztliche Betreuung nach Unternehmensgröße
Gemäß Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) benötigen alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl, eine Form der betriebsärztlichen Betreuung.
Folgende Betreuungsmodelle bietet das asz an:
Kleinbetriebsbetreuung
Für Unternehmen mit bis zu 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Unternehmermodell
Schulung der Unternehmerin /des Unternehmers, sodass sie oder er als erste Ansprechperson für Arbeitsmedizin gilt
Grundbetreuung
Für Unternehmen ab 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Grundbetreuung & Betriebsspezifische Betreuung
Für Unternehmen ab 21 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Zusätzlich zur Grundbetreuung erfordern gewisse Gegebenheiten in einem Unternehmen die betriebsspezifische Betreuung, um gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen
Alle Modelle inkludieren das digitale Fristenmanagement und lassen sich flexibel an die Unternehmensgröße und Gefährdungen anpassen.
Grundbetreuung vs. Betriebsspezifische Betreuung
Nach DGUV Vorschrift 2 fallen folgende Elemente unter die Regel- bzw. Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung in der Arbeitsmedizin:
Regel- bzw. Grundbetreuung
- Stellung von Betriebsärztinnen und Betriebsärzten
- Arbeitsmedizinische Beratung
- Regelmäßige Betriebsbegehungen
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (insb. Mutterschutz & Biostoffe)
- Bereitstellung von Neuerungen im Arbeitsschutz
- Teilnahme an ASA-Sitzungen
- Untersuchungen nach Ereignissen (z.B. Unfallanalysen)
- Selbstorganisation
Alle genannten Elemente der Grundbetreuung, sowie
Alle Details zu „Grundbetreuung vs. Betriebsspezifische Betreuung“ anzeigen
- Vorsorgeuntersuchungen und die dazugehörigen Impfungen/ Antikörpertests
- Eignungsuntersuchungen
- Anlassbezogene Eignungen (Einstellungsuntersuchungen, etc.)
- Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen (z.B. Individuelle Impfaktionen, Unterstützung und Teilnahme an Gesundheitstagen)
- Reisemedizin
- Gutachtertätigkeiten (BEM, WEM)
Die Betreuungsarten der Arbeitsmedizin können sowohl als Jahreskontingent , sowie als Einzelleistungen gebucht werden. Letztere sind insbesondere dann sinnvoll, wenn einzelne Leistungen bereits durch andere Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner erbracht werden.
Weiterhin benötigen einige Branchen einen höheren Betreuungssaufwand in der Arbeitsmedizin als andere. Dies ergibt sich meist aus den Gefahrenquellen , welchen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ausgesetzt sind und der Betreuungsgruppe.
Bspw. benötigen Unternehmen im Handwerk & Baugewerbe, der Logistik sowie im Gesundheitswesen einen höheren Umfang arbeitsmedizinischer Betreuung als Unternehmen in der Verwaltungs- und Dienstleistungsbranche, da sie höhere gesetzliche Anforderungen erfüllen müssen.
Konkret orientiert sich der Umfang der Grundbetreuung für ein Unternehmen an der Branche, Betreuungsgruppe und Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl (MA). Folgende Rechnungen können als Beispiele für Unternehmen im Baugewerbe, Gesundheitswesen und Verwaltung angesehen werden:
Rechnungsbeispiel
Bau von Gebäuden , WZ Code 41.2, Betreuungsgruppe I
(=0,5 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 30, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 15 Std.
Krankenhäuser , WZ Code 86.10.1, Betreuungsgruppe II
(=0,3 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 400, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 120 Std.
(Öffentliche) Verwaltung , WZ Code 84.1, Betreuungsgruppe III
(=0,2 Std. Betriebsarzt pro MA/Jahr), MA-Anzahl 140, Einsatzzeit nur für Betriebsarzt jährlich: 28 Std.
Die Zusammenarbeit mit asz
Die arbeitsmedizinische Betreuung von asz erfolgt über klare und transparente Prozesse . Die erste Kontaktaufnahme findet über den Vertrieb statt. Dort wird erläutert, welche Betreuungsarten für das jeweilige Unternehmen – abhängig von Branche, Betreuungsgruppe, Mitarbeiterinnen- und Mitarbeiteranzahl und gegebenenfalls individuellen Wünschen – in Frage kommen. Dabei werden auch Preisgestaltung , Durchführungsort (in der Praxis oder vor Ort) sowie der frühestmögliche Zeitpunkt für die Leistungserbringung besprochen. Anschließend kann frei entschieden werden; spätere Anpassungen sind möglich, etwa wenn zunächst Untersuchungen in den Praxen geplant sind und später auf Untersuchungen vor Ort umgestellt werden soll. Bei Unsicherheiten zu den passenden Optionen kann der Vertrieb jederzeit kontaktiert werden und steht beratend zur Verfügung.
Sobald Betreuungsart, Preisgestaltung, Durchführungsort, Betreuungsstart und weitere individuelle Wünsche festgelegt sind, wird der Vertrag aufgesetzt und kann unterschrieben werden. Unmittelbar vor oder zu Beginn der arbeitsmedizinischen Betreuung erfolgt die erste Kontaktaufnahme durch das medizinische Personal zur Abstimmung eines ersten Termins. Diese Ansprechpersonen begleiten die Zusammenarbeit dauerhaft , führen die vertraglich vereinbarten Leistungen durch und stehen auch bei Fragen oder Anmerkungen zur Verfügung, sodass kurzfristige Änderungen oder zusätzliche Termine ermöglicht werden können.
Arbeitsmedizin, Betriebsmedizin und Betriebsärzte
Arbeitsmedizin bezeichnet das medizinische Fachgebiet. Betriebsmedizin beschreibt die praktische Anwendung dieses Fachwissens im Unternehmen. Betriebsärztinnen und Betriebsärzte sind ärztliche Fachpersonen, die Arbeitsmedizin im Betrieb konkret umsetzen. Sie beraten Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betreuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter medizinisch und wirken an Arbeitsschutzmaßnahmen mit.
Zu den typischen Aufgaben der Arbeitsmedizin zählen die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgen, die Beratung von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Beurteilung von Arbeitsplätzen aus medizinischer Sicht, die Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen sowie die Unterstützung bei Präventions- und Gesundheitsmaßnahmen. asz setzt ausschließlich qualifizierte Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner ein, die sowohl medizinisch als auch arbeitsrechtlich fundiert geschult sind.
Arbeitsmedizin als Teil moderner Unternehmensführung
Arbeitsmedizin schützt Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, stärkt den Arbeitsschutz und gibt Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern rechtliche Sicherheit. Richtig organisiert, ist sie kein reiner Pflichtpunkt, sondern ein wirksames Instrument zur Prävention und zur Sicherung der Leistungsfähigkeit. asz begleitet Unternehmen dabei kompetent, strukturiert und mit Blick auf die praktische Umsetzung.
Jetzt Zusammenarbeit starten
Miriam Sivamoorthy Geschäftsführerin
- +49 521 93845080
- info@asz-gmbh.de
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