Zum Inhalt springen

Arbeitsmedizin

Arbeitsmedizinische Betreuung für kleine Betriebe bis 20 Mitarbeitende

Auch kleine Betriebe brauchen betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung. Der Aufwand bleibt überschaubar – wenn man die richtige Betreuungsform wählt.

Was das Gesetz von kleinen Betrieben verlangt

Das Arbeitssicherheitsgesetz macht keinen Unterschied nach Betriebsgröße: Sobald Sie Beschäftigte haben, müssen Sie betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung sicherstellen. Was sich unterscheidet, ist der Weg dorthin.

Für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten sieht die DGUV Vorschrift 2 in Anlage 1 die Regelbetreuung kleiner Betriebe vor. Sie besteht aus einer Grundbetreuung und einer anlassbezogenen Betreuung. Feste Jahresstunden gibt es hier nicht – maßgeblich sind Ihre Gefährdungsbeurteilung und konkrete Anlässe wie Umbauten, neue Arbeitsmittel, Unfälle oder Mutterschutzfälle.

Ab elf Beschäftigten greift die Regelbetreuung mit festen Einsatzzeiten; alternativ bleibt bis 50 Beschäftigte das Unternehmermodell möglich.

Was wir für kleine Betriebe übernehmen

  • Bestellung von Betriebsärztin und Fachkraft für Arbeitssicherheit – schriftlich und prüfungssicher dokumentiert
  • Erstellung und Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge inklusive Terminplanung und Fristenüberwachung
  • Begehung des Betriebs und Beratung zu konkreten Arbeitsplätzen
  • Unterweisungen Ihrer Beschäftigten – vor Ort oder digital
  • Ansprechperson bei Anfragen der Berufsgenossenschaft

Typische Fragen kleiner Betriebe

Wir haben nur drei Beschäftigte – gilt das auch für uns?

Ja. Die Pflicht beginnt beim ersten Beschäftigten. Der Aufwand ist allerdings gering: In sehr kleinen Betrieben genügt oft eine Grundbetreuung mit einer Begehung und anlassbezogener Beratung.

Brauchen wir eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung?

Ja, unabhängig von der Betriebsgröße. Seit 2013 gilt die Dokumentationspflicht für alle Betriebe. Der Umfang darf aber der Größe angemessen sein – für ein Büro mit fünf Arbeitsplätzen reichen wenige Seiten.

Was kostet das?

Die Kosten hängen vom tatsächlichen Aufwand ab. Nutzen Sie den Bedarfs-Check, um eine erste Einschätzung zu erhalten – auf dieser Basis erstellen wir Ihnen ein konkretes Angebot ohne Grundgebühr für Leistungen, die Sie nicht brauchen.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.