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Arbeitsmedizin

Das Unternehmermodell: Arbeitsschutz selbst koordinieren

Bis 50 Beschäftigte können Sie die alternative bedarfsorientierte Betreuung wählen: Sie werden geschult und steuern den Arbeitsschutz selbst – wir kommen, wenn Fachwissen gebraucht wird.

Für wen das Modell infrage kommt

Das Unternehmermodell – korrekt: alternative bedarfsorientierte Betreuung – steht Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten offen. Voraussetzung ist, dass Sie als Unternehmerin oder Unternehmer aktiv im Betrieb tätig sind und an den vorgeschriebenen Schulungen teilnehmen.

Sinnvoll ist das Modell vor allem, wenn Sie ohnehin nah am Tagesgeschäft sind und den Arbeitsschutz selbst in der Hand behalten möchten. Nicht geeignet ist es für Betriebe mit komplexen Gefährdungen, häufig wechselnden Arbeitsplätzen oder hoher Fluktuation.

Ihre Pflichten im Unternehmermodell

  • Teilnahme an einer Grundschulung (Motivations- und Informationsseminar) Ihrer Berufsgenossenschaft
  • Regelmäßige Fortbildungen – in der Regel alle fünf Jahre
  • Erstellung und Pflege der Gefährdungsbeurteilung
  • Hinzuziehung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei besonderen Anlässen
  • Dokumentation aller Maßnahmen und Unterweisungen

Wann Sie uns hinzuziehen müssen

Die bedarfsorientierte Betreuung bedeutet nicht, dass Sie allein bleiben. Fachkundige Unterstützung ist unter anderem erforderlich bei:

  • Planung, Errichtung und Umbau von Betriebsanlagen
  • Einführung neuer Arbeitsverfahren oder Gefahrstoffe
  • arbeitsmedizinischer Vorsorge und Eignungsuntersuchungen
  • Unfällen, Berufskrankheiten und auffälligem Krankenstand
  • Beschäftigung besonders schutzbedürftiger Personen, etwa im Mutterschutz

Unsere Unterstützung

Schulung für das Unternehmermodell

Wir führen die Schulungen für mehrere Berufsgenossenschaften durch – unter anderem für die BG ETEM und die BGW. Die Termine finden Sie in unserem Seminarprogramm.

Begleitung im laufenden Betrieb

Auf Wunsch übernehmen wir die Gefährdungsbeurteilung, führen Begehungen durch und stehen als feste Ansprechperson zur Verfügung – ohne dass Sie das Modell wechseln müssen.

Wechsel in die Regelbetreuung

Wächst Ihr Betrieb über 50 Beschäftigte oder verändern sich die Gefährdungen, ist ein Wechsel in die Regelbetreuung erforderlich. Wir begleiten den Übergang, damit keine Lücke in der Dokumentation entsteht.

Sprechen wir über Ihren Betrieb

Ein kurzes Gespräch genügt, um einzuordnen, was für Sie gilt – und was davon wir übernehmen.