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Rechtliches

Hinweisgebersystem

Vertrauliche Meldung von Missständen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).

Wofür dieser Meldeweg gedacht ist

Sie können uns über diesen Weg auf Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien hinweisen – etwa auf Korruption, Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften, Datenschutzverletzungen oder unlauteres Verhalten. Der Meldeweg steht Beschäftigten, Kundinnen und Kunden, Lieferanten und anderen Personen offen, die in beruflichem Kontakt zu uns stehen.

So läuft die Meldung ab

  • Meldung eingehen lassen – schriftlich per E-Mail oder telefonisch.
  • Eingangsbestätigung – innerhalb von sieben Tagen.
  • Prüfung – durch eine benannte, zur Vertraulichkeit verpflichtete Person.
  • Rückmeldung – spätestens drei Monate nach der Eingangsbestätigung.

Vertraulichkeit und Schutz

Ihre Identität wird vertraulich behandelt und nur den mit der Bearbeitung betrauten Personen bekannt. Repressalien gegen hinweisgebende Personen sind nach § 36 HinSchG verboten. Auf Wunsch ist auch eine anonyme Meldung möglich – bitte beachten Sie, dass Rückfragen dann nicht möglich sind.

Kontakt für Meldungen

E-Mail: hinweis@asz-gmbh.de
Post: asz GmbH & Co. KG, Stichwort „Vertraulich – Hinweisgebersystem“, Buddestr. 15, 33602 Bielefeld

Zusätzlich steht Ihnen die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz offen.